Neben dem CDU-Bundestagsabgeordneten wird Moderator Steffen Hallaschka in der Sendung außerdem mit verschiedenen Betroffenen über die verschiedenen Ansätze und Erfahrungen diskutieren.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe diskutiert nun der Deutsche Bundestag mehrere überparteiliche Gesetzesentwürfe. Marc Biadacz, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, ist Mitunterzeichner des Gesetzesentwurfs der Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke), der den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Der Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Schutzkonzept vor, damit alte und kranke Menschen bei ihrer Entscheidung über Leben oder Sterben nicht unter Druck gesetzt werden. Diese Entscheidung soll frei und bewusst getroffen werden. Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen mit einem Abstand von drei Monaten durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie. Zudem soll es weitere Beratungspflichten und eine Wartefrist geben, die sicherstellt, dass diese Entscheidung frei getroffen wird. Assistierter Suizid von Kindern und Jugendlichen soll weiterhin strafbar bleiben.
"Unser Grundgesetz baut auf der Würde des Menschen auf, die in unserem christlichen Menschenbild fest verankert ist. Dazu gehört auch, dass die freie Entscheidung für ein selbstbestimmtes Sterben von jedem Einzelnen getroffen werden kann", so Marc Biadacz. "Bei den gesetzlichen Regelungen kann es aber nicht allein um die Entscheidung des Einzelnen gehen. Sterben und Tod sind nicht nur eine Privatangelegenheit, sie berühren auch die Gesellschaft als Ganzes", so der CDU-Abgeordnete. Es müsse sichergestellt werden, dass alte und kranke Menschen nicht unter Druck geraten, sondern sich frei entscheiden können, argumentiert Marc Biadacz.