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Meilenstein für IT-Fachkräfte

Im Rahmen der Verhandlungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die CDU-Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski und Marc Biadacz für geeignete Rahmenbedingungen für den Zugang von IT-Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt. Das Gesetz wird diesen Freitag abschließend im Parlament beraten.
Die Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski und Marc Biadacz

Derzeit sind in Deutschland etwa 82.000 Stellen im IT-Bereich unbesetzt, was zu Umsatzverlusten von bis zu 10 Milliarden Euro jährlich führt. Die digitale Transformation der Arbeitswelt, die mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach IT-Fachkräften einhergeht, führt dazu, dass sich dieser Mismatch weiter verschärft. Tankred Schipanski, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Marc Biadacz, Mitglied in den Ausschüssen Arbeit und Soziales sowie Digitale Agenda, sind sich daher einig: "Um Deutschlands globale Wettbewerbsfähigkeit - insbesondere mit Blick auf den digitalen Wandel - nicht zu gefährden, muss der Fachkräftemangel in der IT-Branche spürbar und zeitnah verringert werden. Es ist deshalb wichtig und absolut richtig, dass im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein extra Passus aufgenommen wurde, der ausländischen IT-Fachkräften einen besonderen Arbeitsmarktzugang eröffnet." Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, Fachkräften aus Drittstaaten mit qualifizierter Berufsausbildung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, um die Stärke des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. In den Beratungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die beiden Digitalpolitiker Tankred Schipanski und Marc Biadacz dafür eingesetzt, möglichst praxisnahe Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von IT-Fachkräften zu schaffen. "IT-Fachkräfte erwerben ihre Qualifikationen häufig nicht im Rahmen einer formalen Ausbildung oder eines Studiums, sondern erlernen ihre Fähigkeiten in der Praxis. Ein formaler Abschluss darf deshalb keine Zugangsvoraussetzung sein. Viele IT-Fachkräfte sind zudem Autodidakten, die sich das Coden selbst beibringen. Beides wird nun im Fachkräfteeinwanderungsgesetz berücksichtigt: IT-Fachkräfte dürfen in Deutschland arbeiten, wenn sie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre und ein im Arbeitsvertrag vereinbartes monatliches Einkommen von mindestens 4.020 Euro - dynamisch angepasst an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - nachweisen können. Im Gesetz ist auch geregelt, dass bei IT-Fachkräften im Einzelfall auf den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen verzichtet werden kann. Damit wird berücksichtigt, dass in vielen Unternehmen der IT-Branche internationale Teams tätig sind, deren Arbeitssprache Englisch ist." Marc Biadacz und Tankred Schipanski betonen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun eine an der Praxis orientierte Regelung für IT-Fachkräfte enthält: "Damit haben wir einen Meilenstein erreicht, um dem Fachkräftemangel in der IT-Branche zu begegnen. Das ist zentral für die Stärkung der deutschen Wirtschaft insgesamt, im Besonderen auch für Startups und junge innovative Gründungen."

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